Aufnahme eines Pflegekindes
Neben der Adoption ist die Aufnahme eines Pflegekindes eine andere Möglichkeit, für ein Kind zu sorgen.In der Regel werden häufiger Pflege- als Adoptivkinder vermittelt. Ein Pflegekindverhältnis ist oftmals zeitlich begrenzt und auf die Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie ausgerichtet. In anderen Fällen verbleiben die Pflegekinder bis zur Volljährigkeit in der Pflegefamilie. Die verschiedenen Formen sind Tages-, Kurz- (max. drei Monate) und Dauerpflege.
Die Aufnahme eines Pflegekindes wird mit einem bestimmten Betrag an Unterhalts- und Erziehungsgeldern vergütet. Auch wenn in wenigen Fällen eine Pflegschaft in eine Adoption münden kann, ist eine Adoption nicht das Ziel eines Pflegeverhältnisses.
Bewerber, die eigene Ideen einbringen, vielleicht auch einmal ungewöhnliche Wege gehen, und sich z.B. schon während des laufenden Prüfverfahrens einem Adoptiv- oder Pflegeelternkreis anschließen, sind eventuell zum richtigen Zeitpunkt beim Jugendamt positiv „in Erinnerung“.
Eine andere Form von Hilfe kann auch die „aktive“ Auseinandersetzung mit der Problematik der Kinderlosigkeit durch die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe bedeuten.