Für AlleFür BetroffeneFür Medien

Steuerliche Absetzbarkeit


Eheleute können die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung steuerlich absetzen.

Nach Rechtsprechung des BFH vom 10.05.2007 können auch Unverheiratete die Leistungen unter nachgenannten Voraussetzungen geltend machen: Aufwendungen einer nicht verheirateten empfängnisunfähigen Frau für Maßnahmen zur Sterilitätsbehandlung durch In-vitro-Fertilisation sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn die Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Richtlinien der ärztlichen Berufsordnungen vorgenommen werden.

 

Suche