Wunschkind e.V. löst sich auf

Gestern, am 8. Dezember 2025, hat unser Verein im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen, dass wir unsere Arbeit für ungewollt Kinderlose nicht in der erwünschten Weise fortführen können und der Verein aufgelöst wird. Nach 30 Jahren fällt das sicher schwer, ist aber leider nicht zu vermeiden gewesen, da wir nicht genügend aktive Mitglieder für unsere Arbeit gewinnen und die wenigen verbleibenden diese nicht mehr alleine leisten konnten.

Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen für das Vertrauen und die Unterstützung bedanken, die Wunschkind in der langen Zeit erfahren dürfte. Wir wünschen allen, mit oder ohne Kinderwunsch eine schöne Zeit, ein frohes Weihnachtsfest und für das Neue Jahr alles Gute.

Bleiben sie vor allem gesund.

Was der Verein bis heute wollte

Unser Verein vertritt als Ansprechpartner für Medien, Politik und Verbände die Interessen von ungewollt Kinderlosen. Wunschkind wurde 1995 als bundesweiter gemeinnütziger Verein der Selbsthilfegruppen für ungewollt Kinderlose gegründet.

Wunschkind versteht sich als Informationszentrale für Betroffene und für Selbsthilfegruppen zu Fragen ungewollter Kinderlosigkeit. Wir organisieren und koordinieren den Erfahrungs- und Meinungsaustausch der Selbsthilfegruppen und unterstützen Neugründungen.

Wunschkind e.V. möchte:

  • einer Einschränkung der reproduktionsmedizinischen Möglichkeiten entgegenwirken bzw. diese Einschränkungen schrittweise abbauen,
  • die psychosozialen Betreuung während der Kinderwunschbehandlung verbessern, und
  • das Thema ungewollte Kinderlosigkeit in der Öffentlichkeit enttabuisieren.

Wir hoffen, Ihnen mit unserem Internetauftritt umfassende Informationen über unsere Arbeit und über die vielen Facetten von Kinderwünschen geben zu können. Wenn Sie Anregungen oder Verbesserungsvorschläge haben, nehmen Sie bitte Kontakt auf.

Urteile und Rechte

Für Wunschkind e.V. ist es ein wichtiges Anliegen, die Rechte von Patienten zu stärken. Dazu zählt auch, Betroffene über Urteile zu informieren und auf dem Laufenden zu halten. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann für sie kämpfen. In unserem Blog finden Sie auch Berichte über Urteile zu Kinderwunschbehandlungen.

Vielen Dank und – besuchen Sie uns wieder!