Urteil Sozialgericht Trier: GKV vom Mann muss zahlen
Am 10.02.2004 hat die 4. Kammer des Sozialgerichtes Trier zu dem Aktenzeichen S 4 KR 135/02 für die Fallkonstellation Mann Verursacher und gesetzlich versichert, Frau ohne Indikation und privat versichert, eine Richtung weisende Entscheidung gefällt: