Medizinische Beratung und Behandlungsmethoden

Hormonelle Stimulation

Ursache für ungewollte Kinderlosigkeit kann eine hormonelle Störungen sowohl bei der Frau als auch beim Mann sein. Oft können diese Störungen mit Medikamenten therapiert werden.

Möglicherweise ist beim Mann die Samenproduktion wegen einer Unterfunktion des Mittelhirns gestört. Dann kann mit Hilfe des Hirnanhangdrüsenhormons versucht werden, die Produktion wieder in Gang zu setzen. Das synthetische Hormone besteht zu gleichen Teilen aus den Hormonen FSH und LH. Es wird in Kombination mit dem Schwangerschaftshormon hCG über einen längeren Zeitraum verabreicht.

Eine hormonelle Behandlung bei der Frau hängt von den spezifischen Voraussetzungen ab. Je nachdem, welche Ergebnisse die Hormonuntersuchungen bei der Frau ergeben haben, wird aus einer Auswahl natürlicher und synthetischer Hormone die Art und Menge ausgewählt, mit welcher der normale Hormonhaushalt unterstützt wird. Die Auswahl der Hormone hängt davon ab, ob es das Ziel ist, Eizellen für eine In-Vitro-Fertilisation (IVF) zu gewinnen oder die Eizellreifung während eines normalen Zyklus zu stimulieren.

Insemination

Bei eingeschränkter Samenqualität kann eine spezielle Aufarbeitung des Spermas und eine Auswahl der besten Spermien sinnvoll sein. Diese können dann zum Zeitpunkt des Eisprungs mittels eines kleinen Plastikschlauches in die Gebärmutterhöhle eingebracht werden. Deswegen spricht man auch von Intrauteriner Insemination.

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Anzahl befruchtungsfähiger Spermien im Eileiter der Frau so zu erhöhen, dass eine erfolgreiche Befruchtung wahrscheinlicher wird. Dieser Vorgang ist komplett schmerzlos und kann die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft deutlich steigern. Die intrauterine Insemination wird z.B. dann eingesetzt, wenn die Spermienqualität leicht gestört ist.

Stammen die Spermien vom Ehemann der Frau, spricht man von einer homologen Insemination. Wird dagegen Sprema eines anderen Mannes übertragen, spricht man von einer heterologen oder donogenen Insemination.

In-Vitro-Fertilisation IVF

In-Vitro-Fertilisation bedeutet wörtlich „Befruchtung im Glas“. Nach einer hormonellen Stimulation der Eierstöcke werden die Eizellen aus dem Körper der Frau gewonnen. Anschließend werden sie in einem Gefäß (”Reagenzglas”) mit den aufbereiteten Spermien des Ehemannes zusammen gebracht.

Die Spermien befruchten die Eizellen – auf völlig natürliche Weise – und die so entstandenen Embryonen werden nach wenigen Tagen in die Gebärmutter zurückgegeben. Dort wachsen sie im Idealfall an und es resultiert eine Schwangerschaft.

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Intrazytoplasmatische Insemination ICSI

Die Intrazytoplasmatische Insemination (ICSI), auch Mikroinjektion genannt, ist eine Zusatzmaßnahme zur IVF, die bei schlechter Spermaqualität angewandt wird.

Bei dieser Methode wird die Eizelle mit einer Haltepipette fixiert. Unter einem speziellen Mikroskop wird dann eine einzelne Samenzelle in eine dünne Injektionspipette aufgezogen und direkt in die Eizelle eingebracht. Durch diese Maßnahme wird das natürliche Eindringen des Spermiums in die Eizelle nachgeahmt. Der so entstandene Embryo wird dann in die Gebärmutter zurückgegeben.

Kryokonservierung

Unter Kryokonservierung versteht man das Einfrieren und Lagern von Zellen bei tiefen Temperaturen in flüssigem Stickstoff. Dies geschieht durch spezielle Kryokonservierungsverfahren mit einem membranschützenden Medium, dem Kryoprotektivum, mit dem Zellen über lange Zeiträume ohne Beeinträchtigung ihrer Lebensfähigkeit gelagert werden können.

Lassen sich bei einer Eizellentnahme im Rahmen der IVF-Behandlung mehr Einzellen befruchten, als für den Transfer vorgesehen sind, kann man die überschüssigen befruchteten Eizellen einfrieren und in einem eventuell notwendigen weiteren Behandlungszyklus verwenden. Die Kosten für ein dieses Verfahren werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

Polkörperanalyse

Wenn es darum geht, genetische Auffälligkeiten eines Embryos im Rahmen ein IVF oder ICSI auszuschließen, dann ergeben sich rasch ethische Fragen. So sind in Deutschland genetische Untersuchungen am Embryo nicht erlaubt. Das Embryonenschutzgesetz verbietet jedoch nicht die Untersuchung der befruchteten Eizelle, also zum Zeitpunkt des so genannten Vorkernstadiums.

Die Polkörperdiagnostik untersucht in diesem Stadium die Polkörperchen einer Eizelle, die genetisches Material enthält und Aufschluss über die chromosomale Ausstattung des zukünftigen Embryos zulässt. Die Kosten für ein dieses Verfahren werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.