GKV – Kostenübernahme

Was bezahlt die Krankenkasse?


Seit dem 1.1.2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch 50 Prozent der Behandlungskosten und der Medikamente für die ersten 3 Versuche– die restlichen 50 Prozent müssen von den Patienten getragen werden. Für die Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse gelten bestimmte Bedingungen und Einschränkungen.

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Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gelten für bis zu drei Behandlungszyklen (IUI stimuliert, IVF und ICSI). Ab dem 4. Versuch müssen die kompletten Kosten vom Patienten getragen werden. Aber nicht jede Kinderwunschbehandlung zählt automatisch als Behandlungszyklus. Denn Kinderwunschbehandlungen, die zu einer Schwangerschaft führen, aber – leider – mit einer Fehlgeburt enden, werden ebenso wie Behandlungszyklen, die VOR der Punktion abgebrochen wurden, von den Krankenkassen nicht als erfolgsloser Behandlungszyklus gewertet.

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Welche Krankenkasse trägt aber die Kosten, wenn die Ehepartner bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind? Wie wird verfahren, wenn der eine privat, der andere gesetzlich versichert ist?

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