Wege zum Wunschkind

Kinderwunschbehandlung ist nicht gleich Kinderwunschbehandlung.

Unter einer Kinderwunschbehandlung versteht man eine ärztliche Behandlung zur Herbeiführung einer Schwangerschaft bei Paaren, die auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen können. Die am häufigsten angewandten Behandlungsmethoden sind die sogenannte intrauterine Insemination (IUI), die In-Vitro-Fertilisation (IVF) und die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI).

Bei der IUI-Methode werden die Samenzellen des Mannes im Labor gereinigt und ausgewählt und dann in die Gebärmutter der Frau übertragen. Oft wird auch die Eizellreifung und der Eisprung mit Medikamenten unterstützt.

In vielen Fällen ist aus medizinischen Gründen eine Befruchtung der Eizelle nur außerhalb des Körpers möglich. Dann wird die IVF- oder ICSI-Methode angewandt. Bei einer IVF-Behandlung werden nach einer hormonellen Stimulation der Eierstöcke Eizellen aus dem Körper der Frau entnommen und außerhalb des Körpers mit den Spermien des Mannes zusammen gebracht. Die Spermien befruchten die Eizellen, und die so entstandenen Embryonen werden in die Gebärmutter zurückgegeben.

Bei einer ICSI-Behandlung wird ein einzelnes Spermium direkt in die Eizelle injiziert.

Hier finden sie einen Überblick über verschiedene Kinderwunschbehandlungen.

Welche Behandlungsmethode den größten Erfolg verspricht, liegt im Ermessen des behandelnden Arztes.

In Deutschland gibt es weit über 100 Kinderwunschzentren. Um ein Zentrum in Ihrer Nähe zu finden nutzen Sie bitte die Suchfunktion des BRZ.


Wie hoch sind die Erfolgschancen?

Im Bundesdurchschnitt ist etwa jeder fünfte IVF- oder ICSI-Behandlungszyklus erfolgreich, und das behandelte Paar verlässt das Krankenhaus mit einem lang ersehnten Baby.

Welche Voraussetzungen gelten derzeit für die teilweise Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen?

Die Versicherten müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben. Frauen dürfen nicht älter als 40 und Männer nicht älter als 50 Jahre sein. Personen, die die Kostenübernahme in Anspruch nehmen wollen, müssen miteinander verheiratet sein. Es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden.

Zudem setzen die Krankenkassen voraus, dass die Behandlung medizinisch erforderlich ist und eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.

In der Vergangenheit haben die Krankenkassen bei vier Versuchen die Kosten zu 100% übernommen. Mittlerweile übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei der künstlichen Befruchtung nur noch 50 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten. Es werden derzeit nur noch maximal drei Versuche von der Krankenkasse mitfinanziert.