Samen-, Eizell- und Embryonenspende

Samenspende

Wenn ein Kinderwunschpaar keine eigenen Kinder bekommen kann aufgrund fehlender befruchtungsfähiger Spermien, bei Erbkrankheiten des Mannes oder wenn bereits diverse Versuche mit anderen Methoden der Reproduktionsmedizin fehlgeschlagen sind, kommt die Familiengründung mittels Samenspende infrage. Die Familiengründung mit Samenspende wird auch donogene oder heterologe Insemination ( DI ) genannt.

Die Kosten für eine donogene Insemination werden leider nicht von den Krankenkassen übernommen, da der Gesetzgeber bisher verbietet, dass die gesetzlichen Kassen wenigstens einen Teil der Kosten übernehmen. Dies ist geregelt in §27a SGB V (1) Nr. 4.

Hingegen können die Kosten für die medizinische Behandlung incl. der Medikamente, Fahrkosten usw. als außergewöhnliche Belastung von den Steuern abgesetzt werden.

Je nachdem, wie viele Versuche bis zum Erfolg notwendig werden, ob eine Insemination mit Spendersamen ausreichend ist oder ob eine IVF mit Spendersamen notwendig wird, können die Kosten bis zum Erzielen einer Schwangerschaft, die zur Geburt eines Kindes führt, zwischen einigen 1.000 € und mehreren 10.000 € liegen.

Die Geburtenrate pro donogener Insemination liegt bei ca. 15%, die Geburtenrate pro donogener IVF ist ca. doppelt so hoch. Die individuellen Erfolgsaussichten können jedoch deutlich davon abweichen.

Viele Kinderwunschzentren in Deutschland arbeiten mit einer oder mehreren Samenbanken zusammen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Frauenpaare und alleinstehende Frauen mit Kinderwunsch in einigen Kinderwunschzentren behandelt.

Die wichtigsten deutschen Samenbanken arbeiten im Arbeitskreis donogene Insemination zusammen und haben eigene Richtlinien aufgestellt: http://www.donogene-insemination.de/behandlung.html.
Zudem gibt es die Richtlinien der Bundesärztekammer, in denen u.a. auch medizinische Fragen zur Familiengründung mit Spendersamen geregelt sind: Ass-Reproduktion_Richtlinie.pdf.
Ab dem 01.07.2018 gilt für Behandlungen in Deutschland das Samenspenderegistergesetz (SaRegG) bgbl117s2513.pdf. In diesem ist geregelt, wie und welche Daten des Spenders wo gespeichert werden, damit das Kind – wenn es dies später möchte – erfahren kann, von welchem Mann es genetisch abstammt. Es dient damit dem Wohl des Kindes. Das SaRegG ist auch ein Resultat des jahrelangen Engagements von Betroffenengruppen.

Weiterführende Informationen zum Thema Familiengründung mit Samenspende erhalten Sie bei DI-Netz e.V., der deutschen Vereinigung von Familien nach Samenspende: http://www.di-netz.de/ .

Eizellspende

Die Annahme einer Eizellspende kommt in Betracht für Frauen, die selbst keine oder nur wenig aussichtsreiche Eizellen produzieren. Oft haben die betreffenden Frauen bereits sehr lange und mit medizinischer Hilfe vergeblich versucht, mit eigenen Eizellen schwanger zu werden. Deshalb sind diese Frauen inzwischen meist schon in einem Alter über 40 Jahren, in dem die Fortpflanzungsfähigkeit der Frau mit eigenen Eizellen generell bereits deutlich abgenommen hat. Es gibt aber auch jüngere Frauen ohne Eizellreserve, denen die Möglichkeit einer Eizellspende Hoffnung gibt, doch noch Mutter zu werden.

Die Eizellen stammen von einer anderen Frau, bei der durch eine hormonelle Stimulation mehrere Eizellen heranreifen, die ihr durch einen operativen Eingriff entnommen und dann in der Petrischale mit den Samen des Partners derjenigen Frau befruchtet werden, die den Embryo und das spätere Kind austragen will. Anschließend werden die Embryonen auf die Frau übertragen, die das Kind austragen und Mutter werden will.

Die Kosten für eine Eizellspende sind in Abhängigkeit vom Land und von der Klinik sehr unterschiedlich. Für einen einzigen Transfer muss man in jedem Fall mit mehreren 1.000 € rechnen. Die Erfolgsraten bei der Eizellspende sind meistens deutlich höher als bei der Samenspende und bei der Embryonenspende, da in den meisten Kliniken nur sehr aussichtsreiche Eizellen zum Einsatz kommen. Daher liegen die Lebendgeburtenraten oft zwischen 50 und 60% pro Transfer.

Die Eizellspende ist in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz (ESchG) §1 (1) Nr. 2 verboten, wobei die Strafvorschriften auf bloßen Vermutungen basieren. So gibt es den Vorwurf einer Menschenwürdeverletzung bei der Eizellspenderin und den Vorwurf einer „Gespaltenen Mutterschaft“ .
Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesen Vorwürfen findet man z.B. hier. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere wissenschaftliche Untersuchungen, die herausgefunden haben, dass das Kindeswohl nach einer Eizellspende nicht aufgrund der Eizellspende gefährdet ist. Es gibt viele Bestrebungen, das Verbot der Eizellspende in Deutschland aufzuheben. 2014 und 2017 gab es eine Diskussion mit interessanten Vorträgen zum Thema beim Deutschen Ethikrat: Fortpflanzungsmedizin in Deutschland und Eizellspende im Ausland.

Aufgrund des Verbots der Eizellspende in Deutschland reisen nach Schätzungen jährlich mehr als 1.000 deutsche Paare ins Ausland, um dort eine Eizellspende zu erhalten. Allerdings ist die Eizellspende in vielen Ländern unzureichend geregelt. Fast überall gilt eine strikte Anonymität der Spenderin, was den Interessen des späteren Kindes entgegenstehen kann. Zudem werden die Spenderinnen nicht überall wertschätzend behandelt. In einigen Ländern werden mehr als 3 Embryonen gleichzeitig übertragen, was zu höhergradigen Mehrlingsschwangerschaften führen kann und somit ein hohes Risiko für die Mutter und für die Kinder darstellt, daher sollte vorab eine ausführliche Information erfolgen.

 

Insgesamt für die assistierte Befruchtung ist dieser Link hier noch wichtig:
2017 Diskussion Fortpflanzungsmedizin – Empfehlung für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetzes incl. Begründung von der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldinia e.V.
Auch die unter dem Begriff „Samenspende“ genannte neue Richtlinie der BÄK gilt für alle reproduktionsmedizinischen Behandlungen in Deutschland.



Embryonenspende

Für Paare, bei denen jegliche Behandlung mit eigenen Eizellen und Samenzellen nicht mehr sinnvoll bzw. möglich ist, für alleinstehende Wunschmütter und Frauenpaare mit Fertilitätsproblemen sowie für Wunscheltern, die aufgrund fehlender intakter Eizellen eine Eizellspende benötigen würden, dieser gegenüber aber Vorbehalte haben stellt die Embryonenspende eine Alternative dar.
Embryonen werden von Paaren gespendet, deren Embryonen nach einer erfolgreich abgeschlossenen Kinderwunschbehandlung und bei abgeschlossener Familienplanung immer noch eingefroren gelagert sind und nicht mehr für diese Paare benötigt werden.

In Deutschland ist eine Embryonenspende in dieser Form über das Netzwerk Embryonenspende möglich. Allerdings ist die Warteliste ausgesprochen lang, da es deutlich mehr Interessenten für die Annahme einer Embryonenspende gibt als Embryonen gespendet werden. Deshalb ist die Chance, auf diesem Weg Eltern zu werden, insgesamt sehr gering.

Die Embryonenspende beim Netzwerk Embryonenspende erfolgt zunächst anonym, d.h das Spenderpaar und die Wunscheltern kennen einander nicht! Dies wird damit begründet, dass man einer Kommerzialisierung entgegenwirken möchte. Die genetische Nachverfolgbarkeit ist jedoch nach Aussage des Netzwerkes Embryonenspende gewährleistet. Das geborene Kind kann die Dokumentation zu gegebener Zeit in einem Notariat erfragen.

Auf der Internetseite www.netzwerk-embryonenspende.de erhalten Sie weitere Informationen, insbesondere über die teilnehmenden Kinderwunschzentren, und über die Anforderungen an Spender- und Empfängerpaare.

Die Kosten, die für die Vermittlung eines Embryos über das Netzwerk Embryonenspende anfallen, liegen bei etwa 1.000 €, wobei noch Behandlungs- und Medikamentenkosten hinzukommen können.
Es ist zu bedenken, dass die Erfolgsraten (Geburt eines Kindes pro Transfer) unter 20% liegen und dass in der Regel mehrere Transfers notwendig werden.
Ob man jedoch bei der langen Warteliste nach einem erfolglosen Transfer ein weiteres Mal einen Embryo vermittelt bekommt, ist ungewiss.

Die Erzeugung eines Embryos aus einer gespendeten Eizelle und einem gespendeten Spermium ist in Deutschland verboten, wird jedoch in vielen Ländern praktiziert.
Leider erfolgt auch die Embryonenspende in den meisten Ländern anonym. Wer über die Annahme einer Embryonenspende im Ausland nachdenkt, sollte sich gut beraten lassen und vor allen Dingen bedenken, dass das so gezeugte Kind möglicherweise eines Tages wissen will, wo seine Wurzeln sind.

Der Deutsche Ethikrat hat 2016 eine Stellungnahme zur Embryonenspende herausgebracht: Embryospende, Embryoadoption und elterliche Verantwortung