Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung

Am 28. November 2018 gab es eine öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages. Bei dieser Anhörung ging es zum Einen um den Gesetzesentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur “Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Gleichstellung verheirateter, verpartnerter und auf Dauer in einer Lebensgemeinschaft lebender Paare bei der Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung” (BT-Drucksache 19/1832) und zum Anderen um den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Medizinische Kinderwunschbehandlungen umfassend ermöglichen“ (BT-Drucksache 19/5548).

Es waren 4 Einzelsachverständige und 15 Verbände bzw. Institutionen – darunter Wunschkind e.V. – eingeladen zu dem Gesetzesentwurf und dem Antrag Stellung zu nehmen. Wunschkind hat eine umfassende schriftliche Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf und Antrag abgegeben. Weitere Details finden Sie unter Anhörung 574240.

Die gesamte Anhörung kann unter https://dbtg.tv/cvid/7292408 eingesehen werden.

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