Auch Nordrhein-Westfalen fördert nun Kinderwunschpaare

Nordrhein-Westfalen schließt sich nun mit der „Assistierte-Reproduktions-Richtlinie“ den Bundesländern an, in denen es schon längere Zeit Förderungen für Kinderwunschpaare gibt.

Es betrifft Ehepaare und nichteheliche heterosexuelle Paare, die ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und sich auch in Nordrhein-Westfalen behandeln lassen.

Es geht um IVF- und ICSI-Behandlungen im ersten bis vierten Behandlungszyklus. Die Förderung beträgt für den ersten bis dritten Behandlungszyklus bis zu 25 Prozent des Eigenanteils, den die Kinderwunschpaare zu tragen haben. Für den vierten Behandlungszyklus werden bis zu 50 Prozent des Eigenanteils gefördert. Für die ersten drei Behandlungszyklen bedeutet das höchstens 900,00 Eur, für den vierten Behandlungszyklus höchstens 1.800,00 Eur.

Grundsätzlich sind die Voraussetzungen des § 27a SGB V einzuhalten. Erst wenn den Antragstellern der Bewilligungsbescheid über die Gewährung der Zuwendung zugestellt wurde, kann mit der Behandlung begonnen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.mkffi.nrw.de

Gabriele Ziegler

1. Vorsitzende Wunschkind e.V.

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