Zulassung der Präimplantationsdiagnostik

Der Bundestag hat wie folgt entschieden:
„Nach dem Flach-Entwurf wird die Präimplantationsdiagnostik (PID) eingeschränkt erlaubt. Die PID soll an zugelassenen Zentren solchen Paaren ermöglicht werden, die die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Die Bundesregierung soll Anzahl und Zulassungsvoraussetzungen der PID-Zentren regeln. (Zitat)

Eine Liste von Krankheiten, bei denen eine PID vorgenommen werden darf, ist in diesem Entwurf nicht vorgesehen und jede Erlaubnis zur Durchführung der PID beruht auf einer Einzelfallentscheidung. Auch die Freiwilligkeit der Maßnahme wird explizit festgehalten.

Eine transparente Dokumentation der PID soll die Installierung und Durchführung der PID in der Praxis begleiten.

Seit 2005 vertritt der Verein Wunschkind die Position, die PID in eng gestecktem Rahmen bei medizinischer Indikation und strengen Kontrollen zuzulassen. Es erscheint nicht einsichtig, die PID zu verbieten und zu einem späteren Zeitpunkt einen Schwangerschaftsabbruch bei medizinischer Indikation zu gestatten.

Das EschG (Embryonenschutzgesetz) sollte zu diesem Zweck geändert werden, um die grundlegenden Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Durchführung der PID in Deutschland festzulegen.

Durch die Zulassung der PID wird der starken emotionalen Belastung der Kinderwunschpaare mit schwerwiegenden erblichen Vorbelastungen Rechnung getragen und in deren Sinne entschieden.

Die betroffenen Frauen und Paare werden durch diese Entscheidung vor schweren körperlichen oder seelischen Belastungen geschützt und in dieser extremen Konfliktsituation unterstützt. Dies insbesondere im Hinblick auf die speziellen Gefahren und Risiken, die sich für die Frauen durch die Schwangerschaft oder durch einen eventuell notwendig werdenden, späten Schwangerschaftsabbruch ergeben könnten.

Zu überdenken ist das verpflichtende Votum einer Ethikkommission, denn es bedeutet für die Betroffenen eine weitere Hürde in dieser ohnedies schon sehr schwierigen Situation. Die notwendige Prüfung könnte zur Vereinfachung evtl. durch ein erfahrenes multiprofessionelles Team in einem lizensierten Zentrum oder durch speziell ausgebildete BeraterInnen durchgeführt werden, die einen hohen Qualitätsstandard und ergebnisoffene Beratung garantieren können. Sie sollte in jeden Fall für alle Betroffenen kostenfrei und flächendeckend angeboten werden und den Betroffenen eine fundierte Information und freie Entscheidungsmöglichkeiten bieten.

Auch sollten die Kosten für die PID von den gesetzlichen und privaten Kassen übernommen werden, so dass der Zugang zur PID einkommensunabhängig ist.

Die Entscheidung für oder gegen die Inanspruchnahme der PID sollte der Gesetzgeber den Paaren, die von schweren genetischen Dispositionen mit den damit verbundenen gravierenden emotionalen Belastungen betroffenen sind, prinzipiell selbst überlassen.

Wunschkind e.V.

Berlin 27.7.2011

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