Das Partnerschaftsmodell – mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung von Kinderwunschbehandlungen

Das Problem: Der hohe Eigenanteil bei den Behandlungskosten ist für viele Paare ein großes Hindernis

Nach Angaben des Bundesverbandes Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands (BRZ) kostet eine Kinderwunschbehandlung je nach der notwendigen Behandlungsmethode zwischen 3.000 (IVF) und 3.600 Euro (ICSI). Der statistische Durchschnitt liegt bei 3.200 Euro [2]. Die individuellen Kosten hängen von hängen von Faktoren wie der genauen Diagnose, den notwendigen Medikamenten, der gewählten Praxis oder Klinik und individuellen Vereinbarungen und Programmen der Krankenkassen ab.

Seit 2004 müssen gesetzlich versicherte Kinderwunschpaare die Hälfte der Kosten für die Behandlung, also ca. 1.600 Euro, selbst tragen. Das entspricht in etwa dem durchschnittlichen pro Kopf Netto-Einkommen in einem Angestelltenhaushalt. Da für den Erfolg einer Behandlung oft drei oder mehr Versuche notwendig sind, steigt die finanzielle Belastung schnell auf mehrere Tausend Euro, zumal die Paare ab dem vierten Versuch die vollen Behandlungskosten tragen müssen. Für viele Paare ist der hohe Eigenanteil der Grund, warum sie gar nicht erst mit einer ärztlichen Behandlung beginnen, obwohl diese gute Aussichten auf Erfolg hätte. Andere Paare geben nach dem ersten Versuch auf, weil sie weitere Kosten scheuen.

Die Lösung: Das Partnerschaftsmodell

Um die vielen Chancen für mehr Wunschkinder in Deutschland nicht länger ungenutzt zu lassen, müssen Kinderwunschpaare nachhaltig durch die Gesellschaft unterstützt und finanziell entlastet werden. Daher schlägt die Initiative Wunschkinder – Zukunft für Deutschland eine 25-prozentige Mitfinanzierung von Kinderwunschbehandlungen aus familienpolitischen Mitteln vor. In diesem neuen partnerschaftlichen Modell zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen würden Eltern, Krankenkassen und die Gesellschaft einen gerechten und ihren Möglichkeiten entsprechenden Beitrag für mehr Wunschkinder leisten.

Für die meisten Kinderwunschpaare würden sich bei dieser Regelung die Kosten pro Behandlung auf durchschnittlich ca. 800 Euro reduzieren. Sehr viel mehr Paare könnten sich dann wieder für eine Behandlung entscheiden.

Einen Anspruch auf diese familienpolitischen Leistungen sollten alle gesetzlich versicherten Paare haben. Dabei könnte das Partnerschaftsmodell für alle Behandlungsmethoden gelten, für die die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten zur Hälfte übernehmen. Da oft erst der vierte oder fünfte Behandlungszyklus zum Erfolg führt, erscheint eine Begrenzung des Zuschusses auf eine bestimmte Zykluszahl pro Paar nicht sinnvoll. Die Entscheidung für oder gegen eine Behandlung sollte grundsätzlich bei dem betroffenen Paar und dem behandelnden Arzt liegen.

Der Aufwand: Ca. 1 Prozent des familienpolitischen Etats der Bundesregierung

Vor der Gesundheitsreform stieg die Zahl der Kinderwunschbehandlungen jährlich um mehr als 12 Prozent. Hätte sich dieser Trend fortgesetzt, lägen die Behandlungszahlen heute bei ca. 100.000 IVF- und ICSI-Behandlungen jährlich. De facto sind es weniger als 40.000. Bei einer konservativen Schätzung kann angenommen werden, dass die Behandlungszahlen bei gesetzlich versicherten Paaren nach einer Verbesserung der Kostensituation auf etwa 80.000 Zyklen pro Jahr steigen können.

Bei durchschnittlichen Kosten von ca. 3.200 Euro pro Behandlungszyklus liegen die Kosten für diese 80.000 Behandlungen bei ca. 256 Millionen Euro. Der Anteil, den die Gesellschaft im Rahmen des Partnerschaftsmodells aus öffentlichen Mitteln beitragen würde, läge bei 64 Millionen Euro. Als konkrete Maßnahme zur Förderung junger Familien könnten die Mittel zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen im Etat des Bundesfamilienministeriums bereitgestellt werden. Eine Summe von 64 Millionen Euro würde etwa ein Prozent der für das Jahr 2008 vorgesehenen Ausgaben des Bundesfamilienministeriums (6,2 Milliarden Euro) ausmachen.

Der Effekt: Bis zu 16.000 Wunschkinder jährlich

Legt man die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit für den Erfolg von Kinderwunschbehandlungen (IVF und ICSI) in Deutschland zu Grunde, so würden bei 80.000 unterstützten Behandlungszyklen jährlich bis zu 16.000 Wunschkinder geboren.

Ein Vergleich mit anderen modernen familienpolitischen Instrumenten zeigt, dass diese Investition sehr gut angelegt wäre. Mit nur etwa 1,6 Prozent der 4 Milliarden, die im Jahr 2008 für das Elterngeld ausgegeben werden, kann die Geburt von 16.000 Kindern gefördert und abgesichert werden.


[1] Wissenschaftliches Institut der TK für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen WINEG: Auswirkungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes auf die Versorgungslage der Versicherten und die Ausgabensituation der Techniker Krankenkasse (TK) bzw. gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), 2007.

[2] Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung: Ungewollt kinderlos. Was kann die moderne Medizin gegen den Kindermangel in Deutschland tun? Berlin 2007, S. 40.

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